Dienstag, 5. Juni 2012

Dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz entspricht das eher nicht....

"Hofgeismar (medio). In einer geheimen Abstimmung hat sich die Landessyonode auf ihrer Tagung im nordhessischen Hofgeismar am Freitag Vormittag gegen eine Aufhebung der Altersgrenze für die Wählbarkeit in den Kirchenvorstand entschieden. Der Gesetztesentwurf zur Änderung der Grundordnung der Landeskirche, die bisher die Wählbarkeit von Gemeindegliedern vorsah, die zur Zeit der Wahl das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wurde am Montag beraten. Bei der heutigen Abstimmung stimmten von den 93 stimmberechtigten Synodalen 57 für die Änderung, 24 lehnten sie ab und 3 enthielten sich. Die erforderliche 2/3-Mehrheit (62 Stimmen), die für die Annahme des Gesetztes notwendig gewesen wäre, konnte so nicht erreicht werden.(27.04.2012)"

Diese Meldung habe ich der Homepage der Evangelischen Kirche Kurhessen Waldeck (EKKW) entnommen.

Ich habe diesen Beschluss tatsächlich nicht wahrgenommen. Als ich von älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern darauf hingewiesen wurde hielt ich es für einen Irrtum. In einer Zeit, in der über die Anhebung des Renteneintrittalters auf 70 Jahre ernsthaft diskutiert wird, wirkt dieser Beschluss wie ein schlechter, ein sehr schlechter Witz. Abgesehen davon, das dieser Beschluss geltendem Recht entgegen steht (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, auch Antidiskriminierungsgesetz genannt), konterkariert er die Bemühungen vieler Ev. Kirchengemeinden gerade die Menschen im sogenannten dritten Lebensalter für eine aktive Mitarbeit in den Gemeinden zu gewinnen.

Wie lautet denn die Botschaft dieses Beschlusses? Ihr seid zwar noch jung genug um Gemeindebriefe auszutragen, die Mitglieder der Besuchsdienste zu stellen und viele andere Tätigkeiten in den Gemeinden zu übernehmen - aber - zu alt um die Geschicke Eurer Gemeinden mit zu lenken und darüber zu entscheiden?

Wer soll das denn den Menschen in den Gemeinden vermitteln? Mir fehlt dafür jedes Verständnis!

Einen solchen Beschluss in geheimer Abstimmung zu fassen, damit hinterher auch noch jede/jeder sagen kann "ich bin es nicht gewesen" setzt dem Ganzen dann die Krone auf und - nimmt nicht nur mir die Möglichkeit mit den Nein-Sagern in einen Diskurs zu treten.

Danken möchte ich ausdrücklich den 57 Synodalen, die für die Aufhebung der Altersgrenze gestimmt haben.




3 Kommentare:

  1. Ich finde das unglaublich und unerhört. Mehr Worte kann ich dafür nicht finden.

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  2. Es zeigt sich wieder einmal überdeutlich, dass auch die Kirche nur eine menschliche Institution ist. Damit spiegelt sie eben auch nur den Zeitgeist wieder, denn die Altersgrenzen sind auch immer noch in Arbeitsverträgen in der Wirtschaft zu finden, obwohl jeder weiß, dass bereits jetzt qualifizierte Menschen fehlen. Der einzige makabere Unterschied ist, dass die Wirtschaft sich eben nicht auf die ehrenamtliche Tätigkeit der Älteren stützt. Allerdings gibt es seit Jahrzenten die Carl Duisberg Gesellschaft, wo sich Fachkräfte aud der Wirtschaft ehrenamtlich einbringen, um Entwicklungsprojekte zu unterstützen - ohne Altersgrenze versteht sich!

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  3. Es ist unglaublich was hier passiert ist und ist wirklich nur als ganz schlechter Witz einzuordnen. Dass das Renteneintrittsalter auf 70 angehoben werden soll, gehört ja nicht mehr zum laut Denken unserer Politiker, sondern wird ernsthaft diskutiert und hier im kirchlich-sozialen Bereich ist die Mitarbeit und Erfahrung ab dem 70. Lebensjahr nicht mehr gewünscht!
    Dass die Kirchen heute wie ein Wirtschaftsbetrieb geführt werden, macht diese Einstellung zu den Mitarbeitern die das 70. Lebensjahr erreicht haben, noch unverständlicher, weil gerade diese Altersgruppe sich ehrenamtlich für die Belange und Bedürfnisse der Kirchengemeinde ganz besonders einsetzt.

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