Montag, 22. Juni 2009

Überprüfung der Rente mit 67 vorziehen?

Seit Wochen verfolge ich mit großer Sorge den rasanten Anstieg der Arbeitslosenzahlen der über über 55-Jährigen. Auch der letzte, bereits an anderer Stelle zitierte Bericht der Bundesagentur für Arbeit vom Mai 2009 lässt eher noch Schlimmeres befürchten.

Heute Morgen nun ließ mir eine gute Freundin einen Link zu einer Quelle zukommen, auf die ich mich nur ungern stütze, wenn es um Tatsachen geht.

Richtig in dem Artikel ist der Hinweis auf das Gesetz, das eine regelmäßige Überpüfung der "Anhebung der Regelaltersgrenze" ab 2010 vorschreibt. Wie ich schon an anderer Stelle vorgerechnet habe, bedeutet die derzeitige Altersgrenze von 67 Jahren (auch wenn sie nur schrittweise eingeführt wird) für viele ältere Arbeitnehmer ohne Arbeit, die Zwangsfrühverrentung mit enormen Abschlägen.

Der Gesetzgeber wäre daher gut beraten, die ohnehin vorgeschriebene Überprüfung vorzuziehen und die daraus folgenden Konsequenzen zu ziehen.
Auch die von beiden Koalitionspartnern (!) vorgesehene Überprüfung der einschlägigen Gesetze zum Schutz von privater Alterssicherung sollte nicht nur als Wahlkampfmunition eingesetzt werden.

Es ist schon heute ein Skandal, wenn - im Falle von längerer Arbeitslosigkeit - die private Alterssicherung erst aufgelöst werden muss, bevor der Staat hilft.

Das war und ist ein zynischer Verschiebebahnhof, der die Staatskasse vorrübergehend entlastet und im Alter - über die Grundsicherung - wieder belastet.

Für den Steuerzahler kein großer Unterschied, für die betroffenen Menschen schlicht entwürdigend.

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlicher Gewalt."
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1, Absatz 1

Schon vergessen?

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