Das Thema Altersarmut geht uns alle an - und doch wissen die meisten Menschen viel zu wenig darüber.
Die Grundsicherung ist der Mindestbetrag den jemand erhält dessen Rente niedrig ist.
Der Grundsicherungsbetrag liegt derzeit bei 684 Euro monatlich.
Um eine Rente zu erhalten, die in Höhe der Grundsicherung liegt, muss ein Arbeitnehmer 29 Entgeltpunkte erreichen. Dies ist gegeben, wenn sie oder er 45 Jahre in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis war, mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden und einem Stundenlohn von 10 Euro.
Beim gegenwärtigen Lohnniveau wird wohl jeder fünfte Vollzeitbeschäftigte im Alter nicht mehr als den Grundsicherungsbetrag erhalten.
Zur Verdeutlichung sei hier die Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit genannt: Der Mindestlohn beträgt 6,89 € in den "neuen Bundesländern" und 7,79 € in den alten Bundesländern.
Schon damit ist der Anspruch auf eine reguläre Rente (ohne zusätzliche Transferleistungen) nicht zu erreichen.
Der nächste Schock trifft dann die Rentner. Die jährliche Rentenerhöhung richtet sich NICHT allein nach den Tarifabschlüssen, die wir immer so gern betrachten, sondern nach dem MITTELWERT der Einkommenssteigerung. Das bedeutet, der Niedriglohnsektor schlägt bei den jährlichen Rentenanpassungen noch einmal zu.
Na, kein Thema für uns? Nur das Problem einer Randgruppe (Rentner)? Diese "Randgruppe" macht heute schon einen Anteil von etwas 20 bis 25 % unserer Gesamtbevölkerung aus, Tendenz steigend.
Und wenn Sie nicht gerade zu den Anteilseignern der 4,933 Billionen Privatvermögen gehören, dann betrifft es auch Sie schon heute oder spätestens beim Eintritt in den Ruhestand.
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Samstag, 28. Mai 2011
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